OS-Plattform Abschaltung 2025: Darum musst du die OS-Plattform zur Streitschlichtung aus deinem Impressum entfernen
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OS-Plattform Abschaltung 2025: Darum musst du die OS-Plattform zur Streitschlichtung aus deinem Impressum entfernen

  • Autorenbild: Lara Rossi
    Lara Rossi
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 1 Tag

Abschaltung der OS‑Plattform zum 20. Juli 2025: Was du jetzt unbedingt tun solltest

Juristischer Hammer auf Computer Tastatur

Die EU-Streitschlichtungsplattform (OS‑Plattform, engl. ODR-Plattform) wird endgültig am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Ab diesem Tag ist die gesetzliche Pflicht zur Verlinkung auf die Plattform aufgehoben, was rechtlichen Handlungsbedarf für viele Websites und Online-Shops bedeutet.


1. Was ist die OS‑Plattform?

Die OS‑Plattform wurde 2016 eingeführt, um Streitfälle zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen außergerichtlich zu klären. Sie war europaweit verpflichtend als Link im Impressum, in AGB und vertraglichen E-Mails einzubinden. Nun gibt es im Juli 2025 eine Abschaltung der OS-Plattform.


2. Was ändert sich durch die OS-Plattform Abschaltung 2025?

  • Ab 20. Juli 2025: Der Hinweis zur OS‑Plattform darf nicht mehr verwendet werden.

  • Alle bisherigen Verlinkungen im Impressum, in den AGB, der E-Mail-Signatur, auf Shops wie eBay oder Amazon müssen entfernt werden.

Achtung: Bis einschließlich 19. Juli 2025 muss der Hinweis jedoch weiterhin vorhanden bleiben, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Danach bedeutet das: Ja, du musst den Hinweis und Link zur OS-Plattform entfernen.


3. Warum der Hinweis nach Abschaltung gefährlich ist

Ein toter oder fehl geleitender Link kann als Irreführung des Verbrauchers gelten und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG) darstellen: Das bedeutet, Abmahnungen sind möglich.


4. Was du jetzt tun solltest

  1. Prüfe:

    • Impressum

    • AGB

    • E-Mail-Signaturen

    • Seller-Profile (z. B. auf Amazon, Etsy, eBay)

  2. Entferne bis spätestens 20. Juli 2025 jeden Hinweis auf die OS‑Plattform.


  3. Verbleibende Information: Der Hinweis zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren nach § 36 VSBG bleibt weiterhin verpflichtend (unabhängig von der Plattform-Abschaltung).

  4. Unterlassungserklärung prüfen: Hast du früher eine unterschrieben? Falls diese statisch formuliert ist, muss sie ggf. verfristet gekündigt werden, sonst bleibt die Verpflichtung bestehen.

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5. Zeitplan im Überblick

Datum

Was gilt

Bis 19. Juli 2025

Hinweis auf OS‑Plattform im Impressum bleibt Pflicht

Ab 20. Juli 2025

Hinweis und Link zur OS‑Plattform müssen entfernt werden

Unterlassungserklärung

Kündigung notwendig, wenn statisch formuliert

Informationspflichten

Hinweis zur ADR‑Schlichtung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleibt

6. Warum du reagieren solltest und was das Positives bewirkt

  • Keine Abmahngefahr mehr durch veraltete Links

  • Professioneller, aktueller Auftritt

  • Chancen für rundum moderne und rechtssichere Rechtstexte âž• du kannst direkt auch Barrierefreiheit, Datenschutz oder andere Standards prüfen

7. Fazit

Entferne alte OS‑Hinweise bis 20. Juli 2025, behalte die ADR-Infos (§ 36 VSBG) und nutze die Gelegenheit für einen rechtssicheren Auftritt.


Wenn du Unterstützung brauchst beim Impressum-Update oder einem rechtlich sauberen Website-Audit, dann helfe ich dir gern weiter.


👉 Mehr Infos & Tools findest du auch in meinem Blog unter rossi‑concept.de/blog

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