OS-Plattform Abschaltung 2025: Darum musst du die OS-Plattform zur Streitschlichtung aus deinem Impressum entfernen
- Lara Rossi
- vor 6 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 1 Tag
Abschaltung der OS‑Plattform zum 20. Juli 2025: Was du jetzt unbedingt tun solltest

Die EU-Streitschlichtungsplattform (OS‑Plattform, engl. ODR-Plattform) wird endgültig am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Ab diesem Tag ist die gesetzliche Pflicht zur Verlinkung auf die Plattform aufgehoben, was rechtlichen Handlungsbedarf für viele Websites und Online-Shops bedeutet.
1. Was ist die OS‑Plattform?
Die OS‑Plattform wurde 2016 eingeführt, um Streitfälle zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen außergerichtlich zu klären. Sie war europaweit verpflichtend als Link im Impressum, in AGB und vertraglichen E-Mails einzubinden. Nun gibt es im Juli 2025 eine Abschaltung der OS-Plattform.
2. Was ändert sich durch die OS-Plattform Abschaltung 2025?
Ab 20. Juli 2025: Der Hinweis zur OS‑Plattform darf nicht mehr verwendet werden.
Alle bisherigen Verlinkungen im Impressum, in den AGB, der E-Mail-Signatur, auf Shops wie eBay oder Amazon müssen entfernt werden.
Achtung: Bis einschließlich 19. Juli 2025 muss der Hinweis jedoch weiterhin vorhanden bleiben, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Danach bedeutet das: Ja, du musst den Hinweis und Link zur OS-Plattform entfernen.
3. Warum der Hinweis nach Abschaltung gefährlich ist
Ein toter oder fehl geleitender Link kann als Irreführung des Verbrauchers gelten und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG) darstellen: Das bedeutet, Abmahnungen sind möglich.
4. Was du jetzt tun solltest
Prüfe:
Impressum
AGB
E-Mail-Signaturen
Seller-Profile (z. B. auf Amazon, Etsy, eBay)
Entferne bis spätestens 20. Juli 2025 jeden Hinweis auf die OS‑Plattform.
Verbleibende Information: Der Hinweis zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren nach § 36 VSBG bleibt weiterhin verpflichtend (unabhängig von der Plattform-Abschaltung).
Unterlassungserklärung prüfen: Hast du früher eine unterschrieben? Falls diese statisch formuliert ist, muss sie ggf. verfristet gekündigt werden, sonst bleibt die Verpflichtung bestehen.
5. Zeitplan im Überblick
Datum | Was gilt |
Bis 19. Juli 2025 | Hinweis auf OS‑Plattform im Impressum bleibt Pflicht |
Ab 20. Juli 2025 | Hinweis und Link zur OS‑Plattform müssen entfernt werden |
Unterlassungserklärung | Kündigung notwendig, wenn statisch formuliert |
Informationspflichten | Hinweis zur ADR‑Schlichtung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleibt |
6. Warum du reagieren solltest und was das Positives bewirkt
Keine Abmahngefahr mehr durch veraltete Links
Professioneller, aktueller Auftritt
Chancen für rundum moderne und rechtssichere Rechtstexte ➕ du kannst direkt auch Barrierefreiheit, Datenschutz oder andere Standards prüfen
7. Fazit
Entferne alte OS‑Hinweise bis 20. Juli 2025, behalte die ADR-Infos (§ 36 VSBG) und nutze die Gelegenheit für einen rechtssicheren Auftritt.
Wenn du Unterstützung brauchst beim Impressum-Update oder einem rechtlich sauberen Website-Audit, dann helfe ich dir gern weiter.
👉 Mehr Infos & Tools findest du auch in meinem Blog unter rossi‑concept.de/blog